Rechtsgebiete

Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Gerald Munz vertritt Versicherungsunternehmen in allen Fragen des Versicherungsrechts. Er unterstützt Sie auf diesem Gebiet bei der Problemlösung im Bereich der Kraftfahrzeugversicherung, der Sachversicherung, der Haftpflichtversicherung, der Personenversicherung, sowie bei Regressen. Hierbei gilt es vor allen Dingen, die Besonderheiten der Prozessführung im Versicherungsrecht zu beachten und dadurch die rechtlichen Interessen der Mandanten umfassend zu wahren. Gerne beraten wir Sie auch umfassend über die Auslegung und Anpassung sowie Überarbeitung von Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Gerald Munz ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Verkehrsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Gerald Munz liegt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts. Hier unterstützen wir Versicherungsunternehmen gerne umfassend bei der Geltendmachung von Regressansprüchen. Wir übernehmen für Versicherungsunternehmen auch die Abwehr von materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen, sowie die Abwehr von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertragsverhältnis.

Die Praxis lehrt, dass die Schadenabwicklung und Kostenerstattung komplex ist. Auch in diesen Fällen verhilft Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Gerald Munz schnell und unkompliziert zu Ihrem Recht.


Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Gerald Munz vertritt kleine und mittlere Unternehmen auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Dabei umfasst die Beratung hauptsächlich die Wahrung der rechtlichen Interessen von Unternehmen bei arbeitsvertraglichen Problemstellungen im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich.
Die Spezialisierung auf diesem Rechtsgebiet beinhaltet auch das Individualarbeitsrecht (Kündigungsschutz, Arbeitsvertragsgestaltung, Entgeltsysteme, Personalarbeit), Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmungsfragen, Mobbing in der Betriebsgemeinschaft und Tarifrecht (Tarifverhandlungen, Tarifverträge).

Bankrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Gerald Munz hat einen ihrer Interessenschwerpunkte auch auf das Gebiet des Bankrechts gelegt und befasst sich dabei hauptsächlich mit dem Kreditvertragsrecht, der Kreditsicherung, sowie den Problemstellungen die im modernen Zahlungsverkehr auftreten.
Auf diesem Gebiet bereiten vor allem die technischen Problemstellungen des automatisierten Geschäftsverkehrs und die Vielzahl neuer Bankprodukte vielfältige rechtliche Problemstellungen. Sowohl bei deren Vermeidung als auch bei der Bewältigung dieser Schwierigkeiten, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Rechtsanwalt Gerald Munz ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein.

IT-Recht

Die Rechtanwaltskanzlei Gerald Munz berät Sie bei IT-rechtlichen Fragestellungen.
Dies umfasst einerseits die Prüfung von IT-Verträgen und die Beratung bei Fragestellungen im Bereich des Internetrechts.